1. Jeder Schütze ist den Bestimmungen die der Schießordnung, der jeweils gültigen Sportordnung und der Ausschreibung, die er durch seine Teilnahme  anerkennt, unterworfen.
  2. Bei jedem Ausziehen des Bogens darf dieser nur so hoch gehalten werden(Hochanschlag ist verboten), daß auch ein sich unbeabsichtigt lösender Pfeil nicht über den Gefahrenbereich hinaus (freies Gelände bzw. Pfeilfänge wie Netz, Wall, Gegenhang usw.) fliegen kann.
  3. Bei Auszug in den Vorspann und den Zielvorgang muß der Pfeil immer in Richtung der Scheibe bzw. Auflage zeigen.
  4. Grundsätzlich muß der Bogen immer so ausgerichtet sein, daß niemand durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Pfeil gefährdet bzw. verletzt werden kann. Es darf nur geschossen werden, wenn sich deutlich erkennbar in Schußrichtung keine Personen (oder Haustiere) im Gefahrenbereich vor und hinter der Scheibe aufhalten.
  5. Jedes Schießen darf nur unter Aufsicht erfolgen. Den Weisungen der Aufsicht(en) ist Folge zu leisten.
  6. Aufsicht kann jeder volljährige und erfahrene Schütze sein, der vom Vereinsvorstand oder Ausrichter hierzu eingeteilt bzw. ermächtigt worden ist. Eine Aufsicht darf selbst während der direkten Aufsichtstätigkeit nicht am Schießen teilnehmen. Eine zur Aufsichtführung ermächtigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, daß Sie sich allein auf dem Bogenschießplatz befindet.
  7. Bei Störungen im Schießbetrieb ist das Schießen einzustellen. Das schießen darf erst auf Anordnung der Aufsicht fortgesetzt werden.
  8. Schützen, die in leichtfertigerweise andere gefährden, sind von der Teilnahme am Schießen auszuschließen und vom Bogenschießplatz zuverweisen. Personen, die durch ihr Verhalten den reibungslosen und sicheren Ablauf einer Veranstaltung stören oder zu stören versuchen, können vom Bogenschießplatz verwiesen werden.
  9. Rauchen im und vor dem Aufenhaltsbereich der Schützen ist einzuschränken.

Quelle: Deutscher Schützenbund DSB e.V; Deutschfeldbogen Veband DFBV e.V; November 2003