1. Der Verein haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die seine Mitglieder oder Gastschützen bei der Verwirklichung des Vereinszwecks und in Erfüllung von Aufgaben im Vereinsinteresse verursachen oder erleiden.
  2. Jeder Schütze ist für die Einhaltung der Sicherheitsregeln selbst verantwortlich und bei Verstößen für den Schaden haftbar.
  3. Das Zielen auf Lebewesen ist verboten und führt zum sofortigen Platzverweis.
  4. Das Zielen und Schießen ist nur von der Schießlinie in Richtung der dazugehörigen Scheibe erlaubt. Um unbekannte Entfernungen zu üben, können Abschußstände zwischen Schießlinie und Scheibe verwendet werden; jedoch ausschließlich in direkter Linie zur Scheibe. Die Sicherheit muß in jedem Fall gewährleistet sein.
  5. Werden Pfeile in der Nähe oder hinter der Scheibe gesucht, bzw. befindet sich eine Person vor der Schießlinie darf nicht gezielt oder geschossen werden.
  6. Unter Drogen- und Alkoholeinfluß darf nicht geschossen werden. Wer unter Drogen- oder Alkoholeinfluß Unfälle oder Schäden verursacht handelt in der  Regel grob fahrlässig und genießt deshalb keinen Versicherungsschutz.
  7. Die Sicherheitsabstände zwischen den Scheiben müssen eingehalten werden. Schießen ist nur nebeneinander auf der Linie erlaubt. Nach dem Schießen ist zum Ziehen der Pfeile gemeinsam nach vorne zu gehen. Eine Absprache zwischen den Schützen ist erforderlich!
  8. Es darf nur mit zugelassenen Kugelspitzen geschossen werden. Das Schießen mit Jagdspitzen ist nicht zulässig.
  9. Das Schießen dient nur zu sportlichen Zwecken.

 

Die Vorstandschaft der BBS

Bibertal , 20.05.2012